8.11.2021: Verschärfung COVID-Maßnahmenverordnung: 2G
Die mit 8.11.2021 / 00 Uhr in Kraft tretende Verschärfung der 3. COVID-19-Maßnahmenverordnung (Bundesverordnung) bringt vor allem folgende Auswirkungen auf den Sport mit sich:
- Sportstätten dürfen zur Sportausübung nur mehr mit 2G (geimpft, genesen) betreten werden
- Zusammenkünfte mit mehr als 25 TeilnehmerInnen nur mehr mit 2G
- Für Kinder/Jugendliche bis 15 Jahre gilt der Ninja-Pass als 2G-Nachweis
- Für SpitzensportlerInnen, TrainerInnen und BetreuerInnen gilt weiterhin 3G (2,5G in Wien)
Vergangene Meldungen
30.6.2021: Der Wachaumarathon wurde heute offiziell für 2021 abgesagt. Die Begründung liegt vorrangig an den geringen Anmeldungen und damit verbundenem wirtschaftlichen Risiko. Jedoch schwingt auch die allgemeine Verunsicherung und Angst vor einem neuen Lockdown im Herbst / Winter mit. „Scheinbar ist die Zeit doch noch nicht reif für ein Sportevent, wie den Wachau-Marathon“, so Veranstalter Michael Buchleitner. „Die neuen Varianten der Corona-Mutationen, divergierende Experten-Aussagen und erneut steigende Zahlen im Ausland verunsichern große Teile der Bevölkerung und verhindern die Rückkehr zur Normalität.“ Wie in zahlreichen Medien berichtet, zB auf kurier.at und auf nön.at über den Wachaumarathon.
Kleinere Laufevents, wie zum Beispiel der Steirische Apfel-Land-Lauf am Stubenbergsee am 18.9.2021 (mit Halbmarathon, 10km, 5km, Nordic Walking, Staffel, Team- und Kinder-Bewerben) haben die Hoffnung nicht aufgegeben und sind weiterhin für September 2021 sehr zuversichtlich, ihre Events unter Einhaltung aller behördlichen Auflagen veranstalten zu können.
COVID-19-Impfung für Olympische und Paralympische Athleth/innen
In Sachen Sicherheit ist ein wichtiger Schritt gelungen: Alle Athletinnen und Athleten, die für Tokyo qualifiziert sind bzw. noch im engeren Qualifikationsrennen sind, hatten und haben die Chance zur COVID-19-Impfung. In den Sanitätszentren Ost und West, in der Feldambulanz Hörsching und in der Windisch-Kaserne wurden und werden in Zusammenarbeit mit dem Österreichischen Bundesheer und dem Österreichischen Olympischen Comité die Vakzine von Johnson & Johnson verabreicht. In den verbleibenden 100 Tagen bis zur Eröffnung stehen noch einige Meilensteine an. Am 4. Mai wurde die Tokyo-Kollektion für das Paralympic Team Austria gemeinsam mit dem Olympic Team Austria präsentiert. Am 23. Juli steht die Einkleidung auf dem Programm, gefolgt von einem Workshop am nächsten Tag. Am 12. August wird die Delegation verabschiedet, kurz später werden die ersten Teammitglieder nach Tokyo anreisen. Am 25. August werden die Paralympics im Olympiastadion Tokyo eröffnet.
COVID-19-Regelungen für Leichtathletik ab 19.5.2021
- Es zu jedem Training ein negativer Test mitzubringen, welcher von den TrainerInnen kontrolliert wird (48h Antigen-Schnelltest oder 72h PCR-Test)
- Gruppentraining ist in sporttypischer Gruppengröße erlaubt
- Bei jedem Betreten von Erwachsenen muss weiterhin eine Online-Registrierung erfolgen
- Bei Minderjährigen muss weiterhin eine Anwesenheitsliste mit Kontaktdaten geführt werden und ist wöchentlich dem Büro zu übermitteln
- Es müssen weiterhin Platzbuchung online vorgenommen werden
- Im Gebäude und im speziellen in der Kraftkammer herrscht Maskenpflicht
- Sofern das Training unter der Spitzensportregelung durchgeführt wird, muss dem Verband seitens des Vereins ein Präventionskonzept vorgelegt werden
- Für TrainerInnen die gerade nicht in Bewegung, im Vorzeigen, im Korrigieren oder im Kommunizieren ist, gilt auch Outdoor eine Maskenpflicht
März 2021: Mit dem #comebackstronger Paket kommt der Sport wieder zu Kräften
Das Maßnahmenpaket #comebackstronger ist laut Sportministerium auf Schiene. Das Sportministerium, Sport Austria, Dach - und Fachverbände sowie Expert/innen aus den Bereichen Finanzen, Wirtschaft, Bildung und Gesundheit haben 57 Maßnahmenvorschläge erarbeitet. Anschließend wurden Themen für den Wiederaufbau und die Stärkung des österreichischen Sports während beziehungsweise nach Bewältigung der Pandemie priorisiert. Auch Sportunion Präsident Peter McDonald hat sich hier zu Wort gemeldet.
Wien, am 18.Dezember 2020: Am 26. Dezember 2020 werden die Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung von COVID-19 in Österreich erneut verschärft. Dieser dritte Lockdown soll vorerst bis 24. Jänner 2021 gelten. In wie fern der Sport davon betroffen ist, wird in diesem Beitrag behandelt.
Dritter Covid-19 Lockdown - Auswirkungen auf den Sport
Laufen, Walken und Wandern sind die wohl am wenigsten betroffenen Sportarten / Bewegungsformen. Hier soll es auch weiterhin keine Einschränkungen unter Beachtung des Sicherheitsabstandes geben. Loipen und Eislaufplätze bleiben auch weiterhin geöffnet. Zusätzlich darf es nun auch wieder auf die Skipisten gehen. Die Entscheidung, wie Skilifte und Seilbahnen öffnen, wird den jeweiligen Landesbehörden überlassen. Zumindest im Westen wird damit wohl ab Weihnachten wieder auch, abgesehen vom Tourengehen, alpiner Skisport möglich sein. Die Voraussetzung dafür ist eine FFP2-Maske in der Seilbahn und am Skilift.
Der Alpine Skiweltcup 2020-2021 ist ebenfalls von der COVID-19-Pandemie stark beeinflusst. Aktuelle Informationen zum Alpinen Skiweltcup und dem FIS World Cup Risk Management Covid-19 Testing Protocol finden Sie unter folgendem Link: Alpiner Skiweltcup 2020-2021 - COVID-19
Aktuellen Verlautbarungen / Vermutungen soll auch bald Indoor-Sport wieder zugänglich werden. Hier wird wohl ein negatives Testergebnis die Zugangsvoraussetzung sein.
Allgemeine Ausgangsbeschränkungen gelten rund um die Uhr
Die allgemeinen Ausgangsbeschränkungen gelten rund um die Uhr. Das heißt, man muss einen guten Grund haben um garantiert ungestraft das Haus verlassen zu können. Das gilt auch für Silvester. Zu den Gründen zählen auch oben genannte Sportarten, sowie einkaufen und arbeiten zu gehen.
Alle Lockdown-Regelungen im Detail
Der dritte COVID-19 Lockdown trifft auch alle anderen Lebensbereiche. Die Regelungen im Detail finden Sie in diesem Artikel auf vienna.at:
Coronavirus - Aktuelle Maßnahmen
Das Solzialministerium, beziehungsweise das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, informiert ebenfalls über die Regelungen der 3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung auf der Website. Darin wird insbesondere aber nur über die Eckpunkte informiert, die ab 17. Dezember 2020 in Kraft getreten sind. Hier finden Sie einen Screenshot über die letztgültige Version (Stand: 20.12.2020):