Nach einer langen Wartezeit ist es nun endlich soweit, dass ab 1. Jänner 2025 es selbstständigen sportwissenschaftlichen Berater:innen möglich sein wird, dass sie die Tätigkeit der Trainingstherapie anbieten und durchführen können. Diese Änderung der Berufsausübungsregelungen hat am 26.6.2024 den Gesundheitsausschuss erfolgreich passiert. Unter anderem hat es sogar ein Volksbegehren aus dem Jahr 2024 gegeben, welches der Forderung nach der Gesetzesänderung Nachdruck verlieh.
Wie nun auch auf www.ots.at bekannt gemacht worden ist, sieht Fachverbandsobmann Andreas Herz seine langjährige Forderung damit erfüllt: „Das ist nicht nur ein großer Erfolg für unsere Mitglieder, sondern auch ein bedeutender Vorteil für alle Österreicher:innen, die eine Trainingstherapie in Anspruch nehmen wollen oder müssen.“
Andreas Herz sieht darin einen wesentlichen Schritt in die richtige Richtung, um die Gesundheitsversorgung in Österreich zu verbessern. Dank dieser Änderung gibt es nun erweiterte Auswahlmöglichkeiten, wo und bei wem man eine Trainingstherapie durchführen möchte. Diese Flexibilität bedeutet eine bessere Versorgung für alle, die auf diese therapeutische Unterstützung angewiesen sind.