Volksbegehren „MABG Trainingstherapie Gesetzesänderung“

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mabg trainingstherapie gesetzesänderung 2024

Informationen zum Volksbegehren "MABG Trainingstherapie Gesetzesänderung"

Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber möge beschließen, dass die Trainingstherapie durch Sportwissenschafter:innen, die in der Trainingstherapieliste angeführt sind, sowohl gewerblich als auch im Anstellungsverhältnis ausgeübt werden darf und die Verantwortung über die eigenverantwortliche Aufsicht und Durchführung ihrer Tätigkeit nach ärztlicher Verordnung bei Trainingstherapeut:innen selbst liegt.

Die von Sportwissenschafter:innen ausgeübte Trainingstherapie unterstützt seit Jahren Patientlnnen im medizinischen Bereich. Dieses Volksbegehren wurde ins Leben gerufen, um die Eigenständigkeit und das AIIeinstellungsmerkmal der Trainingstherapie durch Sportwissenschafter:innen im Gesetz zu unterstreichen. Erreicht werden soll die nach ärztlicher Anordnung und Überweisung eigenverantwortliche Aufsicht und Durchführung der trainingstherapeutischen Tätigkeit durch den und die zur Trainingstherapie laut Trainingstherapieliste befähigte/n Sportwissenschafter:in.

Sportwissenschafter:innen, die das Gewerbe Lebens- und Sozialberatung (sportwissenschaftliche Beratung) ausüben und in der Trainingstherapieliste vermerkt sind, sollen die Trainingstherapie gewerblich ausüben dürfen. Wir bitten mit unseren Unterschriften um diese Veränderung im Sinne einer flächendeckenden Entlastung des Gesundheitswesens.

Die gewünschte Änderung ist ab 2025 veranlasst. Daher ist es ab 1. November 2024 nicht mehr erforderlich die Volksbegehrensinitiative zu unterstützen.


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