AthletInnen aus Russland und Weißrussland dürfen in Peking unter neutraler Flagge an den Start gehen - ÖPC nicht konform mit der Entscheidung des IPC

Das Internationale Paralympische Komitee (IPC) hat eine Entscheidung bezüglich russischer TeilnehmerInnen bei den XIII. Paralympischen Winterspielen getroffen: Die AthletInnen aus Russland und Weißrussland dürfen in Peking unter neutraler Flagge an den Start gehen.

Am Mittwoch, den 2. März 2022 tagte das IPC-Board mehrere Stunden, um den weiteren Vorgang der russischen StarterInnen abzuklären. In einer Videokonferenz um 19 Uhr Ortszeit wurden die nationalen PräsidentInnen und GeneralsekretärInnen über das Ergebnis der Beratungen informiert. Weiters wurde darüber informiert, dass die ukrainische Delegation am Mittwoch, den 2. März 2022, gesund und sicher in China eingetroffen ist und an den Paralympics teilnehmen wird.

Das Governing Board hat intensiv über den Ausschluss Russlands und Weißrusslands beraten, hat aber nach den Statuten des IPC nicht das Recht darüber zu entscheiden. Das kann nur die Generalversammlung des IPC. Um zu verhindern, dass eine Klage beim Gerichtshof zugunsten der beiden Staaten ausgeht, und damit die volle Teilnahme der beiden Länder ermöglicht, hat das IPC-Board folgende Entscheidungen getroffen: Alle AthletInnen und BetreuerInnen können als neutrale AthletInnen/BetreuerInnen teilnehmen, müssen alle nationalen Embleme abdecken und ausschließlich unter der paralympischen Flagge antreten, Russland und Weißrussland werden daher weder namentlich noch mit Flagge oder Hymne bei diesen Spielen auftreten können und auch nicht im Medaillenspiegel aufscheinen.

„Bei der Entscheidung über die zu ergreifenden Maßnahmen ließ sich der Vorstand von den Grundprinzipien des IPC leiten, zu denen die Verpflichtung zu politischer Neutralität und Unparteilichkeit sowie der unerschütterliche Glaube an die transformative Kraft des Sports gehören. Dies sind Schlüsselkomponenten der neuen IPC-Verfassung, die auf der vor etwas mehr als drei Monaten abgehaltenen IPC-Generalversammlung 2021 bestätigt wurden“, heißt es vom IPC. Der Vorstand musste auch im Rahmen des IPC-Handbuchs handeln, den Regeln und Vorschriften, die die Paralympische Bewegung regeln und die der paralympischen Bewegung zugrundliegen.

Das IPC beschloss auch, bis auf weiteres keine Events in Russland und Weißrussland abzuhalten

„Das IPC und die Paralympische Bewegung im weiteren Sinne sind entsetzt über die grobe Verletzung der olympischen Waffenruhe durch die russische und die belarussische Regierung in den Tagen vor den Paralympischen Winterspielen 2022 in Peking. Das IPC Governing Board ist sich einig in seiner Verurteilung dieser Handlungen und war sich einig, dass sie nicht unbemerkt oder unangesprochen bleiben dürfen“, so IPC-Präsident Andrew Parsons.

Die nächste Generalversammlung des IPC, die noch im Jahr 2022 stattfinden wird, wird sich auch mit dem Ausschluss der beiden Staaten aus dem IPC zu befassen haben.

ÖPC-Stellungnahme zur IPC-Entscheidung um Russland

ÖPC-Präsidentin Maria Rauch-Kallat und ÖPC-Generalsekretärin Petra Huber hatten sich vor der Entscheidung, gemeinsam mit dem Nationalen Paralympischen Komitee Deutschlands, in einem Brief an das IPC gegen die Teilnahme russischer AthletInnen ausgesprochen. „Die Entscheidung des IPC ist zu respektieren. Uns wurde versichert, dass es die härteste Bestrafung ist, die im Rahmen der IPC-Verfassung und der aktuellen Regeln verhängt werden kann. Die russischen und weißrussischen Athletinnen und Athleten treten nicht für ihre Heimatländer, sondern unter neutraler Flagge an und werden nicht im Medaillenspiegel aufscheinen“, so ÖPC-Präsidentin Maria Rauch-Kallat und ÖPC-Generalsekretärin Petra Huber unisono.


Mit dem Anmelden zum Newsletter wird Ihre E-Mailadresse im sport-oesterreich.at Newsletter-Verteiler gespeichert. Ihre E-Mailadresse wird ausschließlich dazu verwendet, dass Sie in unregelmäßigen Zeitabständen einen E-Mail-Newsletter von office@sport-oesterreich.at erhalten. Ihre E-Mailadresse wird am Server von MailChimp bis auf Widerruf gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben. Alle Informationen zur Erklärung gemäß Informationspflicht DSGVO finden Sie unter Datenschutz. Mit dem Anmelden zum Newsletter stimmen Sie ausdrücklich und freiwillig dieser Vorgehensweise zu.